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Affidavit Logo #42000 Ein Affidavit (nach deutschem Recht die Versicherung an Eides statt) entstammt der mittelalterlichen Rechtssprache, herkommend von (Ego) affido - „ich verpflichte (meiner Treue nach/getreulich)“. In Ländern, in denen englisches oder verwandtes Recht (vor allem ehemals britische Kolonien) angewandt wird, ist das Affidavit eine vom Aussteller (...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Affidavit

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Affidavit Logo #42134Affidavit das, Recht: eidesstattliche Versicherung im angloamerikanischen Rechtsverkehr zur Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung vor Gerichten oder Behörden. In den USA auch die Bürgschaftserklärung eines Staatsbürgers, für den Unterhalt eines Einwanderers aufzukommen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Affidavit Logo #42134Affidavit, das, Börsenwesen: Lieferbarkeitsbescheinigung, schriftliche Bescheinigung, dass ein Wertpapier ordnungsgemäß erworben ist und den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wertpapiers genügt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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  1. [das; lateinisch] im angloamerikanischen Recht Bescheinigung über freiwillig erteilte Angaben, deren Richtigkeit beschworen oder eidesstattlich versichert wird; bekannt als Bürgschaftserklärung eines US-Bürgers für den Unterhalt eines Einwanderers.
  2. Af¦fi¦da¦vit [n. 9 ] eidesstattliche Erklärung, Bürgschaft (für einen Einwander...
    Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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    Affidavit Logo #42834Von Affidavit spricht man im Wertpapierrecht bei durch die Bank ausgestellten Bescheinigung, dass ein Wertpapier ordnungsgemäß erworben wurde. Der Affidavit ist damit beim Verkauf von Wertpapieren eine Lieferbarkeitsbescheinigung. Auch die Bürgschaft eines US-Bürgers für den Unterhalt eines Einwanderes wird als Affidavit bezeichnet.
    Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/affidavit.php

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    affidavit Logo #42834= eidesstattliche Versicherung.
    Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/en.affidavit.php

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    Affidavit Logo #42295Affidavit (v. lat. affido, in der mittelalterlichen Rechtssprache: ich beschwöre), im engl. Recht ein Schein, dessen Inhalt gerichtlich beschworen oder von einem Konsul, Notar etc. beglaubigt ist; dann insbesondere die gerichtlich abgegebene und eidlich bekräftigte Erklärung eines Schiffsführers, daß er außer den in den Schiffspapieren verzei...
    Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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    Affidavit Logo #42091Siehe Bankenerklärung.
    Gefunden auf https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

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    Affidavit Logo #42871im angloamerikanischen Recht Bescheinigung über freiwillig erteilte Angaben, deren Richtigkeit beschworen oder eidesstattlich versichert wird; bekannt als Bürgschaftserklärung eines US-Bürgers für den Unterhalt eines Einwanderers.
    Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/affidavit
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