
Ius Sanguinis (auch ius sanguis, Jus Sanguinis, lat. „Recht des Blutes“ (→ Blutsverwandtschaft)) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es wird daher auch „Abstammungsprinzip“ genannt. Es gilt in den m...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip

Abstammungsprinzip, [Staatsangehörigkeit].
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.