[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. pachtweise von jemanden erhalten; im Gegensatze des verpachten. Einem ein Gut, dem Landesherren die Zölle abpachten. Daher der Abpachter, Fämin. die -inn, und die Abpachtung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_603