[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Den Hals, die Kehle abschneiden; im gemeinen Leben einiger Gegenden, wie abkehlen und abgurgeln. 2) Den Leithund abhalsen, bey den Jägern, ihm die Halse, oder das Halsband abnehmen. So auch die Abhalsung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_367