
Sofern der Abschlußstichtag eines in den Konsolidierungskreis einbezogenen Konzern Unternehmen s nicht mit dem Stichtag des Konzernabschluss es übereinstimmt, sind die einbezogenen Konzern Unternehmen nach deutschem Recht (§ 331 Abs. 3 S. 2 AktG 1965) verpflichtet, auf den Stichtag des Konzern s einen zwischenabschluß ( Bilanz und GuV) aufz...
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