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Zwei-plus-Vier-Vertrag

Zwei-plus-Vier-Vertrag Logo #42000 Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland; daher auch kurz als Regelungsvertrag bezeichnet) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, Großbritannien und der S...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Zwei-plus-Vier-Vertrag

Zwei-plus-Vier-Vertrag Logo #40035Bezeichnung für den am 12.9.1990 abgeschlossenen Vertrag zwischen den beiden dt. Staaten (Bundesrepublik D, DDR) und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (USA, UdSSR, GB, F). In dem 'Vertrag über die abschließenden Regelungen in bezug auf Deutschland' wird die endgültige innere und äußere Souveränität des vereinten Ds. hergestell...
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Zwei-plus-vier-Vertrag

Zwei-plus-vier-Vertrag Logo #42134Zwei-plus-vier-Vertrag: Nach der Unterzeichnung (12.9.1990) des Zwei-plus-vier-Vertrags, der... Zwei-plus-vier-Vertrag, Kurzbezeichnung für den Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland vom 12. 9. 1990, der zur außenpolitischen Absicherung der de...
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Zwei-plus-vier-Vertrag

Zwei-plus-vier-Vertrag Logo #42871am 12. 9. 1990 in Moskau unterzeichneter Vertrag zwischen den vier Siegermächten des 2. Weltkriegs, der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Wiederherstellung der Souveränität des wiedervereinten Deutschlands. Der Vertrag trat am 15. 3. 1991 in Kraft.
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