(Volkswirtschaft) Bei einer Zwecksteuer handelt es sich um eine Steuer oder öffentliche Abgabe, die von der Regierung weniger zur Erzielung von Einnahmen, sondern mit Blick auf bestimmte wirtschaftliche Probleme, z. B. überhöhte Einfuhren, erhoben wird...
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Steuer, bei der im Unterschied zur Finanzsteuer ein bevölkerungs- oder wirtschaftspolitischer Zweck im Vordergrund steht (Wirkungszwecksteuer) oder deren Aufkommen einem bestimmten Zweck zugeführt wird (Verwendungszwecksteuer).
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