[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Zwangspflicht, plur. die -en, in den Rechten, eine Verbindlichkeit, deren Leistung im Falle der Noth erzwungen werden kann, Officium perfectum; zum Unterschiede von den Liebespflichten und Gewissenspflichten.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1433
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