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Zwangsausgleich

Zwangsausgleich Logo #40010Ein Zwangsausgleich liegt dann vor, wenn sich im Zuge eines Konkursverfahrens Schuldner und Gläubiger auf einen Schuldenerlass und eine Stundung einigen. Beim Zwangsausgleich müssen den Gläubigern mindestens 20 % ihrer Forderungen innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/z/zwangsausgleich.php

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Zwangsausgleich Logo #40086Der Zwangsausgleich ist ein gerichtlicher Vergleich in einem laufenden Konkursverfahren. Den Zwangsausgleichsantrag kann nur der Gemeinschuldner selbst bei Gericht stellen. Der Zwangsausgleichsvorschlag muss eine Mindestquote von 20%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren, vorsehen. Die Zustimmung der Gläubigermehrheit ist Voraussetzung.…
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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