Zwanggesinde Bedeutung

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Zwanggesinde

Zwanggesinde Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zwanggesinde, des -s, plur. car. Gesinde, welches gehalten ist, dem Grundherren für einen geringern Lohn zu dienen, als freyes Gesinde.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1426
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