[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zwangdrescher, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, Häusler, so fern sie gehalten sind, dem Grundherren sein Getreide für einen gewissen Lohn auszudreschen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1423