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Wahlschuld

Wahlschuld Logo #42015ist die bereits dem römischen Recht bekannte Art der Schuld, bei welcher mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass nur die eine oder die andere zu bewirken ist.Kaser § 34 III 1; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985ff.
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Wahlschuld

Wahlschuld Logo #42134Wahlschuld, Alternativobligation, ein Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass nur die eine oder die andere als Erfüllung zu bewirken ist. Das Wahlrecht steht im Zweifel dem Schuldner zu (§ 262 BGB).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wahlschuld

Wahlschuld Logo #42834Von einer Wahlschuld (= Alternativobligation) spricht man, wenn der Schuldner mehrere Leistungen so schuldet, dass er nur eine von mehreren erbringen muss. Der Gläubiger hat aber nur einen Anspruch. Das Wahlrecht steht, soweit nichts abweichendes vereinbart ist, dem Schuldner zu. Mit erfolgter Auswahl reduziert sich die Schuld entsprechend, ein We...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/wahlschuld.php

Wahlschuld

Wahlschuld Logo #42871ein selten praktiziertes Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass nur die eine oder andere zu erbringen ist. Das Wahlrecht steht im Zweifel dem Schuldner zu (§ 262 BGB).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/wahlschuld
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