[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Gewehr versehen, wehrhaft machen, vorzüglich in der anständigen Schreibart. Oft mit Dolchen bewehrt, Zachar Mit Rache will ich selbst den schwachen Arm bewehren, Weiße. Wags mit gerechtem Grimm dich jetzt nicht zu bewehren, ebend. In der Wappenkunst heißt ein Thier bew... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_2_2214