
Zusatzkosten sind eine Kostenkategorie in der Kosten- und Leistungsrechnung, denen in der Finanzbuchhaltung kein entsprechender Aufwand zugrunde liegt. Als Beispiel kann der kalkulatorische Unternehmerlohn genannt werden, der in der Finanzbuchhaltung nicht berücksichtigt wird. Auch kalkulatorische Zinsen auf Eigenkapital und die kalkulatorische M...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzkosten

Kosten, die keinen betrieblichen Aufwand darstellen und die daher in der Finanzbuchhaltung nicht angesetzt werden dürfen. Beispiel: kalkulatorischer Unternehmerlohn kalkulatorische Mieten
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Zusatzkosten sind für die Kostenrechnung zusätzlich zu berücksichtigen, weil sie Werteinsätze zur Leistungserstellung sind, aber im Aufwand der Buchhaltung nicht erscheinen. Das bedeutet, dass diesen Kosten keine Aufwände gegenüberstehen. Sie betreffen vor allem - die Leistungen des Unternehmers (k...
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Zusatzkosten sind eine Form von kalkulatorischen Kosten. Ihnen stehen weder Auszahlungen, noch Aufwendungen gegenüber. Zusatzkosten dienen u.a. Kalkulationszwecken. Beispiele: kalkulatorische Eigenkapitalzinsen, kalkulatorische Mieten.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

Zusatzkosten sind für die Kostenrechnung zusätzlich zu berücksichtigen, weil sie Werteinsätze zur Leistungserstellung sind, aber im Aufwand der Buchhaltung nicht erscheinen. Das bedeutet, dass diesen Kosten keine Aufwände gegenüberstehen. Sie betreffen vor allem - die Leistungen des Unternehmer s ( kalkulatorischer Unternehmerlohn ), - d...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zusatzkosten/zusatzkosten.htm
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