
1) Freimachung einer Sendung mit der Gebühr für zusätzliche Leistungen der Post (z.B. Eilsendungen, Luftpost).2) Ganzsachen bei denen lose Marken dazu geklebt wurden unbeliebt bei Sammlern.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42010

Häufig mußten - z. B. bei Luftpostsendungen oder sonstigen Sonderbeförderungen - Marken für eine zusätzliche Freimachung verwendet werden. Die dabei verwendeten Zuschlagsmarken haben oft nur halbamtlichen Charakter. Sobald sie aber postmäßig zugelassen und postalisch entwertet wurden, gelten sie als sammelwürdig.
Gefunden auf
https://www.phila-lexikon.de/
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