
Um an der Börse gehandelt werden zu können, müssen schriftliche Zulassungsanträge von Emittenten an die Zulassungsstelle gerichtet werden. Dieser Antrag wird von der Zulassungsstelle veröffentlicht und enthält neben dem > Emissionsprospekt wesentliche Informationen über das emittierende Unterne...
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Um an der Börse gehandelt werden zu können, müssen schriftliche Zulassungsanträge von Emittenten an die Zulassungsstelle gerichtet werden. Dieser Antrag wird von der Zulassungsstelle veröffentlicht und enthält neben dem Emissionsprospekt wesentliche Informationen über das emittierende Unternehmen.
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Der Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Börsehandel muß vom Emittenten und der konsortialführenden Bank gemeinsam bei der Börse eingereicht werden. Der Zulassungsantrag muß u.a. den Namen des Wertpapiers, die Gesamtnominale, die Stückelung etc. sowie den Prospekt enthalten. Aus diesen Informationen soll hervorgehen, ob das Wertpapier di...
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(Börse & Finanzen) Um an der Börse gehandelt werden zu können, müssen schriftliche Zulassungsanträge von Emittenten an die Zulassungsstelle gerichtet werden. Dieser Antrag wird von der Zulassungsstelle veröffentlicht und enthält neben dem Börsenprospekt wesentliche Informationen über das emit...
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https://www.onpulson.de/lexikon/5725/zulassungsantrag/
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