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Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft Logo #42000 Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart des Güterstandes der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch, bei der bei Scheidung und Tod ein Zugewinnausgleich stattfindet ({§|1363|BGB|dejure}). == Regelungen == Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft tritt bei einer Heirat und bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft in Deutschland automatis...
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Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft Logo #42015ist der durch das deutsche Gleichberechtigungsgesetz vom 18. 6. 1957 geschaffene Regelgüterstand von Eheleuten. Er bedeutet Gütertrennung mit Zugewinnausgleich nach Auflösung der Ehe. Er kann vertraglich ausgeschlossen werden.Kroeschell, DRG 3; Köbler, 267; Offen, J., Von der Verwaltungsgemeinschaft des BGB von 1896 zur Zugewinngemeinschaft, 19...
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Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft Logo #42072Gesetzliche vorgesehene Ordnung der vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten, die auch gegenüber Dritten Wirkung hat. Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Das gibt § 1363 Absatz 1 des Bürgerlic...
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Zugewinngemeinschaft Logo #42065Das eheliche Güterrecht - sowohl das gesetzliche als auch das vertragsmäßige Güterrecht - ist gesetzlich geregelt im Sechsten Titel des Vierten Buches Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 1363 bis 1563. Beim gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) verbleibt das Vermögen in der Ver...
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Zugewinngemeinschaft Logo #42083Eheleute leben im bürgerlich-rechtlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, falls der Ehevertrag nichts anders bestimmt. Eine Zugewinngemeinschaft kann durch den Tod eines Partners oder durch Scheidung beendet werden. Stirbt ein Ehepartner und wurde der Zugewinn durch Vermögensübertragung zu Lebze...
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Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft Logo #42134Zugewinngemeinschaft, eheliches Güterrecht.
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Zugewinngemeinschaft Logo #42047Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, durch den die Eigentumsverhältnisse in einer gesetzlich geschlossenen Ehe geregelt werden, sofern die Eheleute nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Grundsätzlich bleiben bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt und jeder Ehegatte h...
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Zugewinngemeinschaft Logo #42811Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, durch den die Eigentumsverhältnisse in einer gesetzlich geschlossenen Ehe geregelt werden, sofern die Eheleute nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Grundsätzlich bleiben bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt und jeder Ehegatte h...
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Zugewinngemeinschaft Logo #42834Mit Zugewinngemeinschaft wird der vom Gesetz als Normalfall in der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft vorgesehene Güterstand bezeichnet. Bei der Zugewinngemeinschaft hat jeder Ehepartner seine eigene Vermögensmasse. Im Scheidungsfall werden etwaige in der Ehe erwirtschaftete Vorteile dann durch Zahlungen an den anderen Partner ausgeglichen (sog. Zugewi...
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Zugewinngemeinschaft Logo #42880Wer heiratet und keinen Ehevertrag abschließt, lebt automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese Regelung gilt seit der Einführung des Gleichberechtigungsgesetzes am 1. Juli 1958. Sie beruht auf der Annahme , dass beide Ehegatten zu gleichen Teilen an dem erwirtschafteten und gesparten Vermögen beteiligt waren. Tro...
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Zugewinngemeinschaft Logo #42871in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. 7. 1958 der gesetzliche Güterstand des ehelichen Güterrechts. Mann und Frau bleiben Eigentümer und Verwalter ihres Vermögens. Lediglich der Zugewinn wird beim Ende der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen (§§ 1363 ff. BGB). Endet eine Ehe durch Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerkläru...
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