
Eine Kündigungserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Dabei muss unterschieden werden, ob die Kündigung gegenüber Anwesenden oder gegenüber Abwesenden ausgesprochen wird. Bei der Erklärung gegenüber Abwesenden muss weiter danach differenziert werden, auf welche Weise die Erkläru...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/Z/Zugang_der_Kuendigungserklaerung.htm
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