
Als Zufallsfund bzw. als sogenannte Zufallserkenntnis bezeichnet man im Strafverfahrensrecht jede rechtmäßig erlangte Beweisinformation, die im Strafverfahren zu einem Zweck verwendet wird oder verwendet werden soll, der nicht dem ursprünglichen, die Informationserhebung legitimierenden Zweck entspricht. == Kritik == Da das Maß der Ermittlungs...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zufallsfund
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