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Zuckerung

Zuckerung Logo #42314Zugabe von Zucker bei Weinen, deren Oechslegrade nicht ausreichen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Alkoholgehalt zu garantieren. Nur bei Tafelweinen und Qualitätsweinen ohne Prädikat erlaubt. Zum Seitenanfang
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42314
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