
ist die schwerste der nach dem RStGB. zulässigen Freiheitsstrafen (s.d. und Gefängniswesen). Gegenüber Farbigen ist sie in den maßgebenden Vorschriften nicht vorgesehen. Einen Ersatz bildet für sie in den afrikanischen Schutzgebieten die Kettenhaft (s.d.). In Deutsch-Neuguinea ist nur 'Gefängnis mit...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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