Das Plädoyer (französisch plaidoyer) ist bei einem Strafverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts, des Verteidigers, des Nebenklägers, des Privatklägers, des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters (im Jugendstrafverfahren), sowie des Einziehungsbeteiligten. Schlussvorträge sollen vor dem letzten Wort des Angekl... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Plädoyer
Plädoyer Plädoyer das, zusammenfassender Vortrag vor Gericht, besonders die Schlussausführungen von (in dieser Reihenfolge) Staatsanwalt und Verteidiger im Strafprozess. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
der Schlussvortrag des Verteidigers (Plädeur, Plaideur) oder des Staatsanwalts vor Gericht, in der Hauptverhandlung. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/plaedoyer