
Der bei Personen- oder Kapitalgesellschaften bestehende anteilige Anspruch auf Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft wird auch als Gewinnanteil bezeichnet. Der Gewinnanteil wird bei den verschiedenen Gesellschaftsformen unterschiedlich ermittelt. Bei der GbR hat jeder Gesellschafter unabhängig von der Beteiligungshöhe den gleichen Gewinnanteil -...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der bei Personen- oder Kapitalgesellschaften bestehende anteilige Anspruch auf Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft wird auch als Gewinnanteil bezeichnet. Der Gewinnanteil wird bei den verschiedenen Gesellschaftsformen unterschiedlich ermittelt. Bei der GbR hat jeder Gesellschafter unabhängig von der Beteiligungshöhe den gleichen Gewinnanteil -...
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