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Geständnis

Geständnis Logo #42000 Das Geständnis ist das Einräumen eines bestimmten Sachverhaltes, das dem Gestehenden zur Last gelegt wird. Bereits im Römischen Recht wurde der Satz Confessio est regina probationum (Das Geständnis ist die Königin der Beweismittel) geprägt. Das Geständnis kann sowohl im Zivilprozess als auch im Strafverfahren eine Rolle spielen, wobei es in...
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Geständnis Logo #42000[Begriffsklärung] - Geständnis steht für Siehe auch ...
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Geständnis Logo #42015(lat. [F.] confessio) ist das Eingestehen der Wahrheit einer von einem anderen behaupteten Tatsache durch einen Verfahrensbeteiligten. Das G. gehört, weil es weiteren Streit entbehrlich macht, schon in die Anfänge des Verfahrensrechts. Dort wird es später als Königin der Beweismittel angesehen. Seiner Erzielung dient lange die Folter.Kaser § 8...
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Geständnis Logo #42072Das Geständnis ist ein Beweismittel und bedeutet, dass von einer Partei des Rechtsstreits, einem Beteiligten oder Beschuldigten eine Tatsache, die die andere Seite behauptet, als wahr bezeichnet wird. Im Zivilprozess: Geständnis sind die von einer Partei zugestanden Tatsachen. Sie sind n...
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Geständnis Logo #42134Geständnis Strafprozess: das Eingestehen eines Sachverhalts. Es unterliegt dem Grundsatz freier Beweiswürdigung, das Gericht braucht ihm nicht zu folgen. Die Erzwingung eines Geständnisses ist verboten; bei der Vernehmung eines Beschuldigten darf die Freiheit der Willensentschließung und -betäti...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Geständnis Logo #42134Geständnis Zivilprozess: die Erklärung einer Partei, dass eine vom Gegner behauptete Tatsache wahr sei. Die zugestandene Tatsache bedarf keines Beweises (§§ 288 folgende ZPO).
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Geständnis Logo #42265Das erotische Geständnis war einst ein psychologisches Phänomen (Gestaendniszwang), über das sich die Psychoanalyse Gedanken machte. Der Drang, etwas einzugestehen, insbesondere erotische Geheimnisse. Dabei ist es nicht nur die Lust daran, die sogenannte 'Perversion' einzugestehen, sondern auch bere...
Gefunden auf https://www.lechzen.de/Lexikon/Gestaendnis

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Geständnis Logo #42295Geständnis (Bekenntnis, Confessio), im Rechtswesen das Einräumen einer Thatsache, welche dem Bekennenden selbst nachteilig ist. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist es die zu gunsten eines Prozeßgegners abgegebene Erklärung, eine Thatsache oder einen Anspruch als richtig anzuerkennen. Das G. in Zivilsachen teilt man ein in das gerichtliche...
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Geständnis Logo #42175(Text von 1910) Konfession 1). Bekenntnis 2). Geständnis 3). Konfession (aus lat. confessio, Bekenntnis, von confiteri, bekennen) bezeichnete ursprünglich ein Bekenntnis jeder Art, mochte es wissenschaftlicher, künstlerischer, politischer, privater oder öffentlicher, religiöser o......
Gefunden auf https://www.textlog.de/37696.html

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Geständnis Logo #42871(Strafrecht) das Zugeben (Gestehen) einer Straftat durch den Angeschuldigten. Das Gericht ist an ein Geständnis nicht gebunden. Erzwingen eines Geständnisses durch Gewalt (Folter), Zwang (Hypnose) oder Drohung (Aussageerpressung) ist im Rechtsstaat verboten.
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Geständnis Logo #42871(Zivilrecht) das Zugeben (Zugestehen) von Tatsachen, die die Berechtigung des gegnerischen Vorbringens stützen sollen, durch eine Prozesspartei, zu unterscheiden vom Anerkenntnis ; im Rahmen der Verhandlungsmaxime bedürfen zugestandene Tatsachen nicht des Beweises (§ 288 ZPO).
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