[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben im figürlichen Verstande üblich ist. Ich habe dabey zehn Thaler zugebrockt, nach und nach aus meinem Vermögen dabey aufgewandt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_996