
über die Tarifierung von Waren sind nur verbindlich, wenn sie in einem förmlichen Verfahren schriftlich durch die Oberfinanzdirektion erteilt werden (Art. 12 ZK); Z. sind gemeinschaftsweit bindend. Sie sind kostenfrei. Rechtsbehelfe: Einspruch an die OFD (§ 348 I Nr. 5 AO), Klage vor dem BFH (§ 37 N...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/Z/Zolltarifauskuenfte.htm
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