
Alle Güter und Waren werden laut Zollkodex in zwei Gruppen von zollrechtlichen Status eingeordnet, den der Gemeinschaftsware und der Nichtgemeinschaftsware. ==Gemeinschaftsware== Über Waren und Güter im Status der Gemeinschaftsware darf der entsprechende Wirtschaftsbeteiligte unabhängig von den Zollbehörden grundsätzlich frei verfügen. Um a...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Zollrechtlicher_Status

Status der Waren unter zollrechtlichem Gesichtspunkt, z.B. inländische oder ausländische Ware.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.