
Als Zivilliste wird der jährliche Betrag bezeichnet, der einem Monarchen und seinen Angehörigen aus der Staatskasse gewährt wird. Darin enthalten sind die Apanage – die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder zur Deckung eines standesgemäßen Lebenswandels – und die Aufwendungen für den herrschaftlichen Haushalt. == Weblinks == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilliste

(F.) Ausgaben eines Staates für die Hofhaltung (England 1689)Gneist, R., Das englische Verwaltungsrecht, Bd. 1f. 3. A. 1883f.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Zivil
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Zivilliste (Krondotation), die gesetzlich bestimmte Summe, welche der Landesherr zu seinem standesmäßigen Unterhalt, namentlich auch zur Bestreitung seines Hofstaats, aus den Staatseinkünften jährlich bezieht. In der Regel ist hiermit zugleich eine Dotation von Schlössern und Mobilien, besonders Kronkleinodien, verbunden. Die Verwendung der Z....
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

der dem Monarchen aus der Staatskasse gewährte Jahresbetrag für seine Bedürfnisse und die der Angehörigen der königlichen Familie. Daraus sind die Apanage sowie die Kosten für den königlichen Haushalt zu bestreiten. Die Gewährung der Zivilliste ist geschichtlich der Ausgleich dafür, dass das frühere Krongut im 19. Jahrhundert an den...
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https://www.wissen.de//lexikon/zivilliste
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