
Zivilehe bezeichnet die Ehe als Rechtsinstitut des bürgerlichen und damit zugleich des staatlichen (weltlichen) Rechts (siehe Eherecht). ,Zivil‘ ist in diesem Zusammenhang kein Gegenbegriff zu ,militärisch‘, sondern bezeichnet die Abgrenzung von der religiösen Ehe (z. B. Kirchliche Trauung oder Islamische Ehe). Im römisch-katholischen Vers...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilehe

ist die durch weltliche Formen zustandekommende Ehe der Neuzeit. Sie erscheint bereits im 16. Jh. in den Niederlanden als Möglichkeit (fakultative Z.), in England 1653 kurzzeitig sogar als einzige Möglichkeit (obligatorische Z.). In Frankreich wird sie 1792, im Deutschen Reich 1875 verwirklicht.Köbler, DRG 161, 209; Giesen, D., Grundlagen und En...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Zivil
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Zivilehe wird der für die staatliche Anerkennung der Ehe notwendige Eheschluss vor einem staatlichen Beamten bezeichnet. Demgegenüber steht die kirchliche Trauung, d.h. der Eheschluss vor Gott, durch einen Pfarrer. Bis Anfang 2009 war die Zivilehe zwingende Voraussetzung für die Durchführung einer kirchlichen Trauung. Diese Voraussetzung ha...
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https://www.lexexakt.de/glossar/zivilehe.php

Zivilehe (bürgerliche Eheschließung), die mit rechtlicher Wirksamkeit durch Konsenserklärung der Brautleute vor einem staatlichen Beamten (Standesbeamten, Zivilstandesbeamten) eingegangene Ehe (s. Ehe, S. 338).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die durch staatliche (standesamtliche) Eheschließung begründete Ehe im Gegensatz zur kirchlich geschlossenen Ehe. Die obligatorische Zivilehe wurde in Deutschland 1875 eingeführt.
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https://www.wissen.de//lexikon/zivilehe
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