Zeugenführer Bedeutung

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Zeugenführer

Zeugenführer Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zeugenführer, des -s, plur. ut nom. sing. in den Rechten, derjenige, welcher zum Beweise seiner Sache Zeugen aufführet.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_569
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