Zeugenbeistand Bedeutung

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Zeugenbeistand

Zeugenbeistand Logo #42000 Als Zeugenbeistand bezeichnet man insbesondere im deutschen Strafprozessrecht den Rechtsbeistand eines Zeugen. == Recht auf einen Beistand == Das Recht von Zeugen, einen Beistand hinzuzuziehen, ist in Deutschland nicht allgemein geregelt. Jedoch entschied das Bundesverfassungsgericht 1974, dass der Ausschluss eines Rechtsbeistands von der Zeugenve...
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