
Unter Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das ein ungleiches Wahlrecht vorsieht. Wählen darf nur, wer gewisse Finanzmittel nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt durch Steueraufkommen, Grundbesitz oder Vermögen. In manchen Systemen, wie dem preußischen Dreiklassenwahlrecht, durften zwar auch die Mindervermögenden wählen, ihre Stimme h...
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Zẹnsuswahlrecht, ungleiches Wahlrecht, bei dem das Wahlrecht als solches oder das Stimmengewicht vom Besitz oder der Steuerleistung abhängt, galt in Preußen bis 1918 (Dreiklassenwahlrecht).
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Wahlrecht nach Vermögen...
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Wahlrecht nach Vermögen
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