
Sie wird senkrecht zur Zahnspitzenlinie bis zum tiefsten Punkt des Zahnlückengrundes gemessen. Die Zahnhöhe soll nie größer sein, als der notwendige Spanraum (Zahnlücke) und der Schrank (Schränken) erfordern.
Gefunden auf
https://www.holzwurm-page.de/lexholz/lexholzz.htm
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