
WoBindG bei Wohnungen, die mit Darlehen aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden, die Rechtsfragen der Rückzahlung dieser Darlehen regelt. Es gilt in der Fassung vom 22.7.1982.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Gesetz in der Fassung vom 19. 8. 1994, durch das eine Belegung der Sozialwohnungen entsprechend ihrer Zweckbestimmung erreicht werden soll.
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https://www.wissen.de//lexikon/wohnungsbindungsgesetz
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