
Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch §5-Schein oder B-Schein, ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) zu beziehen. Er wird im {§|5|wobindg|juris} des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) geregel...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein, Verwaltungsakt, durch den im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung einem Verfügungsberechtigten das ûberlassen einer öffentlich geförderten Wohnung gestattet wird bzw. durch den der grundsätzliche Anspruch eines Wohnungsuchenden auf eine Wohnung der entsprechenden Kategorie ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

english: residence permit Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, deren Einkommen die Grenze...
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen, nennt man Wohnberechtigungsschein. Der Wohnberechtigungsschein setzt die Vermietung einer geförderten Wohnung voraus. Berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung sind jene Persone...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/w/wohnberechtigungsschein.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.