
Die nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte KVLG 1989) versicherungspflichtigen Personen (betrifft auch die in der Gärtner-Krankenkasse versicherten Personen) können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, sofern der Wirtschaftswert ihres Unternehmens DM 60.000,00 übers...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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