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Wiedervorlage

Wiedervorlage Logo #42000 Der Begriff der Wiedervorlage (Abkürzung Wv. oder Wvl.) kommt aus dem Bereich der rechtsanwendenden Berufe (Richter, Rechtsanwalt) und der Verwaltung. Mit dem Begriff wird eine Frist, bis zu der eine Akte oder ein Vorgang wieder vorgelegt werden soll, im Voraus festgesetzt. Wiedervorlagefristen werden in einen Fristenkalender eingetragen, damit e...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedervorlage

Wiedervorlage

Wiedervorlage Logo #40102Die Wiedervorlage dient der vorübergehenden Ablage von Dokumenten, die Ihnen in der Zukunft wieder in Ihren Eingang gestellet werden. Sie können z.B. ein Dokument wiedervorlegen lassen, um an einen Termin oder eine zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erledigende Aufgabe erinnert zu werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

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Wiedervorlage Logo #40102Mit der Wiedervorlagefunktion können Informationen zu Limitvorgaben an beliebige Empfänger weitergeleitet werden. Die Ermittlung der Vorlagezeitpunkte und das eigentliche Versenden kann entweder manuell oder automatisch durchgeführt werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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