
Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen setzt immer ein Wettbewerbsverhältnis voraus. Bei diesem Begriff geht es darum festzustellen, ob die Gewerbetreibenden miteinander tatsächlich im Wettbewerb stehen und sich somit durch ihre Werbemaßnahmen beeinflussen können. Dies ist immer der Fall, wenn...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen setzt immer ein Wettbewerbsverhältnis voraus. Bei diesem Begriff geht es darum festzustellen, ob die Gewerbetreibenden miteinander tatsächlich im Wettbewerb stehen und sich somit durch ihre Werbemaßnahmen beeinflussen können. Dies ist immer der Fall, wenn...
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