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Werksparkasse Logo #42880Auch: Fabriksparkasse . Betreiben des Einlagengeschäft s, wenn der Kreis der Einleger (überwiegend) aus Angehörigen des Unternehmen s besteht. Soweit dies der Fall ist und nicht – wie von Banken selbst – andere Bankgeschäfte betrieb en werden, die den Umfang dieses Einlagengeschäft s übersteigen, handelt es sich um eines der nach § 3 KWG ....
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