
Von einem weiterfressenden Mangel oder Weiterfresserschaden spricht man im deutschen Kauf- und Werkvertragsrecht dann, wenn eine Sache schon bei Erwerb mangelhaft ist, der Sachmangel sich aber anschließend noch weiter ausbreitet, sich also bildlich gesprochen „weiterfrisst“. == Ausgangslage == Grundsätzlich ist ein anfänglicher Mangel keine...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Weiterfressender_Mangel
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