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Weichbild Logo #42000 Als Weichbild wird die äußere und innere Erscheinungsform eines städtebaulichen Ensembles bezeichnet. Es kann aber auch auf die gesamte Ausdehnung eines bewohnten Gebietes angewandt werden und damit ihre Begrenzung meinen. Der Wortteil Weich kommt dabei von einem alten Wort für Siedlungen (siehe auch -wik als Endung von Ortsnamen). Rechtshisto...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Weichbild

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Weichbild Logo #42015(lat. forma [ F.]
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Weichbild Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Weichbild, des -es, plur. die -er. 1 Eine Stadt mit ihrem unmittelbaren Gebiethe; besonders die Stadtflur außerhalb der Ringmauern. Das Weichbild der Stadt Leipzig. 2. Eine Stadt. Einen Flecken zum Weichbilde machen, ihn zur Stadt erheben. 3. Der Inbegriff der Stadtgesetze oder Rechte. I...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1360

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Weichbild Logo #42173Weichbild (mndd. wikbelde, mhd. wichbilde; aus mhd. wich-, wic- = Siedlung, Wik [v. lat vicus = Dorf] und mhd. billich = rechtmäßig, billig [vgl. Unbill]; also soviel wie 'Recht einer Siedlung'). Verbreitungsgebiete des seit dem 12. Jh. nachweisbaren Begriffs waren der westfälisch-niedersächsische...
Gefunden auf https://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Weichbild

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Weichbild Logo #42007Wenn früher vom W. der Stadt die Rede war, sagte das nichts über die Korpulenz der Bewohner oder die schlechten Augen des Betrachters. Weich kommt vom lateinischen vicius=Ort, und Bild kommt von dem altdeutschen Begriff Bill=Recht (wie in Unbill oder in billig). Gemeint war also das Gebiet, auf dem die Rechtsordnung einer Stadt galt. Als...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42007

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Weichbild Logo #42134Weichbild , im Mittelalter Geltungsbereich des Orts- oder Stadtrechts (im Unterschied zum Landrecht), heute städtisches Siedlungsgebiet.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Weichbild Logo #42295Weichbild , eigentlich der zu einer Stadt gehörige Gerichtsbezirk, dann die Stadt selbst mit dem dazu gehörigen Territorium, endlich der Inbegriff aller Rechte und Privilegien einer Stadt (Weichbildrecht). Das in dieser letztern Beziehung merkwürdigste W. ist das magdeburgische Schöffen- oder Weichbildrecht, auch, weil es meist sächsisches Rec...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Weichbild Logo #42871ursprünglich ein mittelalterlicher Rechtsbegriff für den Geltungsbereich eines bestimmten Stadtrechts, heute allgemein Bezeichnung für ein Stadtgebiet.
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