
Wer aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehr- oder Zivildienst leistet, ist grundsätzlich oder versicherungspflichtig. Die gilt auch, wenn vor Dienstbeginn eine freiwillige Versicherung durchgeführt wurde. Treffen in einem Monat dadurch freiwillige und Pflichtbeiträge zusammen, so hat die Pflichtversicherung Vorrang. Die gezahlten B...
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Für deine Ausbildung kannst du dich vom Wehr- oder Zivildienst zurückstellen lassen. Wenn du danach unbefristet übernommen wirst, musst du den Wehr- oder Zivildienst antreten, aber du hast ein Rückkehrrecht in deinen Betrieb.
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