
sind Unfälle zwischen Arbeitsplatz und Wohnung. Sie werden wie Arbeitsunfälle entschädigt. Der Versicherungsschutz gilt auch für Umwege, die zum Beispiel aufgrund von Fahrgemeinschaften gewählt werden. Abweichungen vom direkten Weg aus privaten Gründen führen dagegen zu einer Unterbrechung. Dauert d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42231

Jeder Arbeitnehmer ist über seine zuständige Berufsgenossenschaft nicht nur gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheit en, sondern auch gegen Wegeunfälle versichert. Als Wegeunfall bezeichnet man einen Unfall, der sich auf dem Weg von der Wohnung des Versicherten von oder zur Arbeitsstätte ereignet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch a....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wegeunf%C3%A4lle/wegeunf%C3%A4lle.
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