[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Wegegeld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, Geld, welches Reisende für den Gebrauch der Wege und Straßen entrichten, Zoll. Ingleichen Geld, welches zur Ausbesserung der Landstraßen bestimmt ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1146

Ein Wegegeld wird vom Arbeitnehmer als Ersatz von angefallenen Fahrtkosten oder als Wegzeitentschädigung gezahlt. Ersatz der Fahrtkosten: Steuerfrei ist ein Ersatz von Fahrtkosten, wenn es sich um Reisekosten für eine Dienstreise handelt. Erstattet der Arbeitgeber jedoch Aufwendungen des A...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Auch Pflastergeld. Wurde früher von den Benutzern eines Weges zur Finanzierung der Unterhaltung des Weges erhoben.
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https://www.lexexakt.de/glossar/wegegeld.php

Bezeichnung für das `Chausseegeld` für die Benutzung von Wegen, insbesondere befestigten Straßen und Brücken.
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https://www.phila-lexikon.de/

Wegegeld (Chausseegeld, Maut), für Benutzung von Wegen, insbesondere von Chausseen und Brücken, erhobene Abgabe. Im Mittelalter kam dasselbe meist vermischt mit Geleitsabgaben und Zöllen vor. Insbesondere in Deutschland bildeten die Wege eine Quelle finanzieller Ausbeutung, woraus die heute veralteten Begriffe des Wegezolls und des Wegeregals en...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

früher verbreitete Gebühr für die Benutzung von Wegen.
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https://www.wissen.de//lexikon/wegegeld
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