[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Wechselrechnung, plur. die -en, die Art und Weise, den Wechsel-Cours, ingleichen das Verhältniß einer Münz-Sorte gegen die andere zu berechnen.
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Rechnerische Ermittlung des dem Wechseleinreicher bei der Bank gutzuschreibenden Betrages, d. h. der Wechselsumme nach Abzug des Diskont s usw. Es liegt die kaufmännische Diskontrechnung zu Grunde, d. h., die Zinsberechnung erfolgt in % vom Hundert. Das Jahr wird mit 360 Tagen, der Monat mit 30 Tagen gerechnet (bei Verfall des Wechsel s am letzt.....
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