[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Wechselgericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht, welches vornehmlich wegen der Streitigkeiten in Wechselsachen niedergesetzet, und an den meisten Orten mit dem Handelsgerichte verbunden ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1096