Die Wechselbürgschaft (auch Wechselaval) ist eine Erklärung auf einem Wechsel, die zu einer Mithaftung des Wechselbürgen für einen anderen Wechselschuldner (Bezogener, Aussteller oder Indossant) führt. == Rechtsfragen == Die Wechselbürgschaft ist in den {Art.|30|wg|juris} ff. des Wechselgesetzes (WG) vom 21. Juli 1933 (RGBl. I, S. 399) gereg... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselbürgschaft
Durch Unterschrift auf dem Wechsel eingegangene solidarische Haftung des Wechselbürgen für die Verpflichtung des eigentlichen Wechselschuldners. Andere Bezeichnung für Aval. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
Bürgschaft; meist die zur Sicherung der Wechselzahlung dienende Wechselbürgschaft, bei der sich ein Dritter (Avalist, Bürge) durch seine Unterschrift u. und die Worte „ als Bürge “ oder einen gleich bedeutenden... Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/wechselbuergschaft