
Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand bis heute für Kirchenbeamte und Pfarrer fort. == Staatliches Recht == In den Wartestand konnten Beamte auf Zeit oder auf Lebenszeit versetzt werden, deren Dienststelle aufgelöst, mit einer anderen zusammengel...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wartestand
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