
Die Entnahme von Waren oder Produkten aus dem Unternehmen für außerbetriebliche Zwecke wird als Warenentnahme bezeichnet. Die Entnahme zu privaten Zwecken, auch als Privatentnahme bezeichnet, unterliegt der Umsatzsteuer und ist im Rahmen einer unentgeltlichen Wertabgabe zu versteuern. Der zu versteuernde Entnahmewert wird mit dem Wiederbeschaffun...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die Entnahme von Waren oder Produkten aus dem Unternehmen für außerbetriebliche Zwecke wird als Warenentnahme bezeichnet. Die Entnahme zu privaten Zwecken, auch als Privatentnahme bezeichnet, unterliegt der Umsatzsteuer und ist im Rahmen einer unentgeltlichen Wertabgabe zu versteuern. Der zu versteuernde Entnahmewert wird mit dem Wiederbeschaffun...
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