
Wahrspruch, Verdikt, veraltet für Strafurteil. In der österreichischen StPO (§§ 330 folgende) auch der Spruch der Geschworenen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wahrspruch (Verdikt), der Ausspruch der Geschwornen über die Schuld- oder Thatfrage; s. Schwurgericht, S. 781.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Wahlspruch
1). Wahrspruch
2). Der
Wahlspruch ist ein kurzer Denkspruch, der für eine Person oder für eine Familie, oft für ein ganzes Geschlecht als Lebensregel gilt, gleichsam ein Spruch, den sich jemand
erwählt hat. 'Providentiae memor!' 'Furchtlos und treu!' u. ähnl. sind solche Wahlsprü...
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